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Urteil VW-Abgas-Skandal – Rücknahme und Kaufpreiserstattung

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Urteil VWAbgas-Skandal – Gericht verurteilt Autohändler dazu, einen manipulierten Volkswagen zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Das Urteil des Landgerichts München I ist die erste Entscheidung* seit Bekanntwerden des VWAbgas-Skandals, welches einen Händler zur Rücknahme und Kaufpreiserstattung verpflichtet. Der Kaufpreis für das VW-Auto muss abzüglich einer Pauschale für die gefahrenen Kilometer an den Kunden zurückbezahlt werden.

Urteil VW-Abgas-Skandal

Ein Münchener Ehepaar hatte im Mai 2014 bei einem Vertragshändler einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189 erstanden. Dieses Fahrzeug besitzt einen der Motoren, die den größten Skandal der Firmengeschichte des Volkswagen-Konzerns verursacht hatten.

Die Richter des Landgerichts München I urteilten auch deshalb zugunsten des Klägers, da der Händler über ein halbes Jahr lang Zeit gehabt habe, um den Mangel beheben zu lassen. Diese Frist sei verstrichen, ohne dass der Händler seinen Pflichten nachgekommen sei.

Als der Händler sich weigerte, das mit der Betrugssoftware ausgestattete Auto zurückzunehmen, reichte das Paar Klage ein.

Der Vertragshändler hat nun EURO 17.930,54 zzgl. Zinsen erstattet. Auch das Geld für nachträglich angebrachte Extras sollen die Kläger erstattet bekommen.

Ansprüche von Volkswagen-Käufern

Gegenüber Händlern sollten betroffene Fahrzeugbesitzer zunächst Nachbesserungsansprüche geltend machen. Da das Auto jedoch trotz der Nachbesserung mangelbehaftet bleibt, kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Das bedeutet, dass Kunden das Fahrzeug zurückgeben und ihr Geld zurückerhalten können.

Verbrauchern, die ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug besitzen, steht – solange Gewährleistungsansprüche bestehen – das Recht auf Nachlieferung zu. Die Besitzer können also die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software einfordern. Gegenüber dem Volkswagen-Konzern bestehen ebenfalls Schadensersatzansprüche.

Ansprüche von Volkswagen-Aktionären

Neben den Käufern von VW-PKW`s, die um die Werthaftigkeit ihrer Fahrzeuge bangen,  sind auch die Aktiönäre der Volkswagen AG betroffen. Anleger mussten innerhalb sehr kurzer Zeit erhebliche Kursverluste verdauen. Die bisherigen Ergebnisse von Ermittlungen lassen deuten darauf hin, dass möglicherweise auch ranghohe Mitarbeiter des VW-Konzerns von vorsätzlichen Manipulationen von Millionen von Fahrzeugen wussten. Es stellt sich die Frage, ob rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet wurden, um den Schäden von den Aktionären abzuwenden. Die betroffenen Anleger sollten sich jetzt schon aufgrund drohender Verjährung über ihre Möglichkeiten und gegen VW informieren.

Die Abgas-Manipulationen von Volkswagen haben Ermittlungen der US- Umweltschutzbehörde EPA ausgelöst. Ergebnis dieser Ermittlungen könnten milliardenschwere Strafzahlungen für den VW-Konzern sein. Eine Zukunftsaussicht, die sich selbstredend vernichtend auf den Kurs der VW- Aktie ausgewirkt hat. Dies hätte wohl für das VW-Management vorhergesehen werden können. Damit hätte der Volkswagen-Konzern seine Aktionäre wohl spätestens mit Aufnahme der Ermittlungen durch die EPA über die Situation in Kenntnis setzen müssen. Sollte sich herausstellen, dass Manager oder Vorstände bereits viel früher von der Abgasmanipulation wussten, könnten möglicherweise sogar Anleger Ansprüche geltend machen, welche die Aktie bereits im Jahre 2008 erworben haben.

Die Anwaltskanzlei Herfurtner berät Sie zu Ihren Ansprüchen.

*Urteil wurde nicht von der Anwaltskanzlei Herfurtner erstritten

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Abgas-Skandal

VW-Abgas-Skandal

Ehepaar aus München soll Auto-Kaufpreis erstattet bekommen

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